Zur aktuellen Diskussion über eine Aufstockung des Kurzarbeitsgelds erklärt Frank Werneke, Vorsitzender der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di):
„Nachdem am Wochenende bereits Bundesarbeitsminister Hubertus Heil eine Erhöhung des Kurzarbeitsgeldes in die Diskussion gebracht hat, legt nun die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen konkrete Vorstellungen vor. Ich begrüße das ausdrücklich. Angesichts der Dimension von Kurzarbeit in vielen Dienstleistungsbranchen, mit einer hohen Anzahl von Teilzeitbeschäftigten – darunter vielen Frauen – ist eine Verbesserung der Regelungen zur Kurzarbeit dringend geboten. Zu viele Arbeitgeber in den Dienstleistungsbranchen entziehen sich ihrer Verantwortung und nehmen keine Aufstockung des durch die Bundesagentur für Arbeit gezahlten Kurzarbeitsgeldes vor. Insbesondere in Niedriglohnsektoren werden tarifvertraglich geregelte Aufstockungen verweigert.
Die derzeitigen 60 Prozent vom Netto sind jedoch für viele Beschäftigte deutlich zu gering, um die laufenden Kosten bewältigen zu können. Angemessen ist daher aus meiner Sicht die Erhöhung des gesetzlichen Kurzarbeitsgeldes auf 80 Prozent vom Netto, für Beschäftige mit Nettoeinkommen unter 2.500 Euro im Monat auf 90 Prozent vom Netto.
Im europäischen Vergleich bildet Deutschland derzeit das Schlusslicht bezogen auf die Höhe des Kurzarbeitsgeldes. Mit einer Anhebung des gesetzlichen Kurzarbeitsgelds sollte es den Arbeitgebern auch leichtfallen, die dann noch bestehende Lücke zum Regelgehalt aufzustocken. Das muss man von ihnen erwarten können.“
(Autor/Quelle: www.verdi.de)