Das Coronavirus greift um sich und in vielen Firmen heißt das leider auch: Kurzarbeit. Glücklicherweise wurden die Voraussetzungen dafür nun vereinfacht. Mit einem aktuell verabschiedeten Gesetz wird der Zugang zu Kurzarbeitergeld erleichtert für Unternehmen, die unter massiven Lieferengpässen leiden oder behördlich geschlossen werden müssen. Diese Erleichterungen treten rückwirkend zum 01. März 2020 in Kraft und werden rückwirkend ausgezahlt.
- Voraussetzungen für Kurzarbeitergeld?
- Wie hoch ist das Kurzarbeitergeld?
- Kurzarbeitergeld und Steuererklärung
Hier das Wichtigste in Kürze: www.steuertipps.de
Hier weitere Informationen vom Bundesministerium für Arbeit und soziales: www.bmas.de
(Autor/Quelle: www.steuertipps.de)