Lemke informiert – Teil 28: Alle Jahre wieder…

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Erfolgreiche Diebstahlvorbeugung im Fachhandel (Teil 1)

Erkennung und Verhalten bei Ladendiebstahl
Allein im letzten Jahr wurden wieder fast 360… angezeigte Ladendiebstähle registriert. Besonders zur „Vorweihnachtszeit“ gilt es, dass alle Mitarbeiter im Verkauf und an der Kasse sensibilisiert werden. In diesen Zeiten wird am meisten gestohlen.

Wie erkenne ich denn überhaupt einen „möglichen“ Ladendieb?
Es gibt leider nicht den „typischen“ Ladendieb, der sofort und schnell „auf einen Blick“ beim Betreten eines Geschäfts zu erkennen ist. Ein Ladendieb ist auch nicht aufgrund seiner Kleidung zu erkennen. Es ist jedoch häufig immer noch so, dass Menschen, die gut gekleidet sind, weniger als mögliche Ladendiebe eingestuft werden, als Menschen, die von ihrer Kleidung her eher bedürftig oder „arm“ wirken. Das „Äußere“ verrät wenig über den inneren Charakter. eines Menschen. Die meisten Ladendiebstähle werden durch die „Gelegenheitsdiebe“ verursacht, die weit über 50 % aller Diebstähle aus machen. Diese Tätergruppe sind meist auch Stammkunden, also Kunden, die in einem Geschäft mit Namen bekannt sind.

Juristische Grundlage
§ 242 Diebstahl StGB (Strafgesetzbuch)
(1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
2) Der Versuch ist strafbar. StGB § 78/ Abs. 3/ Nr. 5

Die Verjährungsfrist bei einem Diebstahl beträgt 3 Jahre.

Vollendeter Diebstahl
Wenn jemand eine Ware unter seiner Kleidung oder mitgeführten Taschen bewusst „versteckt“, die Ware ist also für uns nicht mehr sichtbar ist, dann handelt es sich schon um einen vollendeten Diebstahl.

Versuchter Diebstahl
Wenn jemand eine Ware sichtbar trägt, diese an der Kasse nicht bezahlt und am Ausgang gestellt wird, begibt sich in die Gefahr einer Strafanzeige des „versuchten Diebstahls“. Die Beweislage ist hier schwieriger, als bei einem vollendeten Diebstahl, da der ertappte Kunde sagen kann, dass er noch bezahlen wollte und dies nur vergessen hat. Hier gibt es oft, auch bei einer Strafanzeige, mildernde Umstände. Warten Sie, bis der Tatverdächtige die Kassenzone deutlich hinter sich gelassen hat, bevor Sie ihn (am besten mit einer zweiten Person) ansprechen.

Wichtig ist eine klare Regelung im Betrieb:
Entweder: Sie sehen einen Diebstahl im Verkaufsraum und beobachten den Dieb, bis er die Kasse passiert und sprechen ihn danach an. Oder: Bei verdächtigem Verhalten wird der mögliche Dieb sofort angesprochen: „ Ich habe gesehen, dass Sie versehentlich etwas in die Tasche gesteckt haben, soll ich den Artikel schon an die Kasse bringen?“

Besser ist Vorbeugung!
Da die meisten Diebe auch im Drogeriefachhandel „Gelegenheitstäter“ sind, gibt es zumindest die Chance, diese aufgrund ihres Verhaltens zu erkennen. Auch Ladendiebe stehen unter „Anspannung“, was sich im Verhalten zeigt.

Auffälliges Verhalten wäre

  • Der Kunde läuft scheinbar ziellos herum und wechselt auffällig häufig verschiedene Abteilungen im Geschäft
  • Der Kunde verfolgt die Abläufe im Geschäft und stellt den Mitarbeitern Fragen, um sie in Sicherheit zu „wiegen“.
  • Der Kunde vermeidet bewusst den Kontakt mit Verkaufsmitarbeitern, auch wenn der Kunde vom Mitarbeiter angesprochen wird.
  • Der Kunde betritt unser Geschäft mit mehreren Taschen. Kein eindeutiges Indiz- aber bleiben Sie wachsam.
  • Zwei Personen trennen sich sofort bei Betreten des Geschäfts. Die Kunden gehen in verschiedene Richtungen.
  • Eine Kundengruppe schirmt sich gegenseitig ab, häufig zu beobachten bei Jugendlichen, die vor der Ware stehen.
  • Zwei Kunden verständigen sich durch Flüstern oder durch Handzeichen. Es kann das Signal sein: „Die Luft ist rein.“
  • Ladendiebe zu zweit bevorzugen die Ablenkung. Besonders in kleineren Geschäften mit wenig Personal können sie nicht alles im Blick haben. Oft ist es so, dass sich ein Kunde beraten lässt, während der andere stiehlt.

Vorsicht beim Hinterherlaufen!
Was erlaubt das Gesetz:
StPO (Strafprozessordnung) –
§ 127 „Vorläufige Festnahme“.

„Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen.“ Vorsicht ist geboten! Bringen Sie sich nicht selbst in Gefahr.

Richtige Ansprache zur Abschreckung!

  • Direkte Ansprache durch Offene Fragen
    Sehen Sie, dass ein Kunde längerer Zeit vor einem Verkaufsregal steht und zumindest „unsicher“ wirkt, sollten Sie den Kunden freundlich ansprechen. „Guten Tag, Wie kann ich Ihnen helfen?“ oder „Was kann ich für Sie tun?“. Setzen Sie offene Fragen ein, die der Kunde nicht mit Ja oder Nein beantworten kann.
  • Zeigen Sie Ihren Mitarbeiterausweis – falls nicht klar erkennbar ist, dass Sie ein Mitarbeiter des Geschäftes sind.
  • Treten Sie nicht von der Seite an den Ladendieb heran, sondern von vorne, möglichst leicht seitlich versetzt. So haben Sie sofort Blickkontakt.
  • Sachlich mit Aufforderung ansprechen: „Kommen Sie bitte mit ins Büro.“ Keine Frage stellen, wie z. B. „Würden Sie bitte mitkommen?“
  • Ansprache am Besten immer zu Zweit – das gibt Sicherheit.
  • Mindestabstände einhalten, außerhalb der Reichweite der eigenen Arme = Sicherheitszone.
  • Nicht anfassen – das kann den Ladendieb provozieren.

Übrigens:
Die aktive Begrüßung an den Kunden, der Ihr Geschäft betritt, ist auch ein Mittel zur Diebstahlvorbeugung. Sie wissen nicht, ob der Kunde ehrlich ist oder nicht. Mit Ihrer Begrüßung signalisieren Sie ihm jedoch sofort: „Ich habe dich bemerkt bzw. wahrgenommen“. Einerseits schrecken Sie damit die Gelegenheitsdiebe ab, andererseits stehen Sie für Beratungsgespräche zur Verfügung.

Fazit: Regelmäßiges Training und Schulung der Mitarbeiter ist ein absolutes Muss. Häufig sind Ladendiebe besser informiert, als der Mitarbeiter im Fachmarkt.

(Autor/Quelle: www.lemke-training.de)

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