Die Dirk Rossmann GmbH hat gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf (Az. V-4 Kart 3/17 OWi) fristgemäß Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof (BGH) eingelegt. ROSSMANN kann den Vorwurf illegaler Preisabsprachen bei Endverkaufspreisen mit dem Kaffeeröster Melitta nicht nachvollziehen.
Die Dirk Rossmann GmbH hat sich nach internen Erkenntnissen niemals von Lieferanten die Endverkaufspreise vorschreiben lassen, auch nicht von Melitta im Zusammenhang mit Melitta-Filterkaffee.
Durch die Versechsfachung des ursprünglich vom Bundeskartellamt festgesetzten Bußgeldes durch das OLG Düsseldorf auf beispiellose 30 Millionen Euro wird Geschäftsführern von Unternehmen in derartigen Kartellverfahren letztlich der Rechtsweg abgeschnitten, weil die Überprüfung von Entscheidungen des Bundeskartellamts durch die Gerichte mit finanziellen Risiken einhergeht, die gegenüber den Gesellschaftern oder Aktionären eines Unternehmens nicht mehr gerechtfertigt werden können.
Die gerichtliche Überprüfung von Behördenentscheidungen stellt eine Grundvoraussetzung des Rechtsstaats dar, die nicht durch die abschreckende Erhöhung von Bußgeldern gleichsam außer Kraft gesetzt werden darf.
(Autor/Quelle: www.rossmann.de)
Kommentar der DWZ-Redaktion
Die hoch verschuldeten Staaten brauchen immer mehr Geld für ihre teilweise absurde Politik. Die Erhöhung von Steuersätzen wären öffentlich sichtbar und könnten nationale und internationale Investoren abschrecken. Seit einigen Jahren hat sich in der Politik, der die Justiz vollkommen untersteht, herumgesprochen, dass man auch Millionen und Milliarden von Euros oder Dollars durch Bußgelder in die leeren Staatskassen füllen kann. Der VW-Diesel-Skandal hat gezeigt, dass man Milliarden-Strafen wegen Abweichungen bei Abgas-Angaben eintreiben kann. Ob die Höhe dieser Bußgelder noch in irgendeinem Verhältnis zum angeblichen Schaden stehen ist mehr als zweifelhaft. Beim VW-Diesel-Skandal ging es den USA nur um das Eintreiben von viel Geld aus dem Ausland und die gezielte Schädigung eines großen deutschen Autoherstellers. Umso tragischer ist es, das die rot-schwarze Bundesregierung mit ihren eigenen finanziellen Begierden und unser staatlicher Rundfunk sogar noch Öl in das Angriffs-Feuer der amerikanischen Juristen gießen. Große Unternehmen werden sich darauf einstellen müssen, dass künftig regelmäßig ein Teil ihrer Gewinne von überzogenen Bußgeldern vom Staat abgesaugt wird. Steuern plus Bußgelder heißt die neue Staatsfinanzierung.
Hier zeigt sich auch die fehlende Gewaltenteilung von Legislative, Exekutive und Judikative in fast allen sog. demokratischen Staaten. Richter werden immer noch hinter verschlossenen Türen von der Justiz-Behörde ausgewählt, auf lebenszeit verbeamtet und befördert, und nicht etwa vom Volk auf Zeit gewählt und abgewählt. Den alten Spruch „Wessen Brot ich ess, dessen Lied ich sing“ kennt nicht nur der Volksmund, sondern ganz besonders auch der verbeamtete Richter.
Wer gegen die Behörde bzw. den Staat klagt, der muss zum Verwaltungsgericht – und wer hat den Verwaltungsrichter ausgesucht, verbeamtet und entscheidet über sein Weiterkommen? Der Staat. Na dann wissen Sie doch wie der Prozess wohl ausgehen wird wenn es um etwas großes geht. Soviel zum Thema „Freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat. Den hat es auf deutschen Boden noch nie gegeben. Die Justiz-Struktur hat sich seit der monarchistischen Kaiserzeit über die NS- bzw. DDR-Diktatur bis hin in die BRD nicht geändert. Justiz war und ist der verlängerte Arm der Politik. Es gibt keine vom Volk auf Zeit gewählten Richter deren Urteile dem Volk gefallen müssen, sondern nur von der politischen Behörde ausgesuchte und verbeamtete Richter deren Urteile der Behörde, dem Justizminister und der Partei gefallen müssen wenn sie weiterkommen wollen.
Die DDR-Diktatur war hier ehrlicher und kannte erst gar keine Verwaltunggerichte. Die sozialistische Führung begründete dies damit, dass der Arbeiter-Staat ja aus dem Volk bestehe. Wie soll da einer aus dem Volk gegen das Volk klagen, das wäre ja absurd. In der BRD leistet man sich Verwaltungsgerichte als Demokratie-Placebo, so dass der Bürger zumindest den Eindruck gewinnt, gegen den Staat klagen zu können. Das kann er ja auch wenn er unbedingt Geld sinnlos verlieren will. Denn eines steht bei jeden Verwaltungsgerichts-Prozess fest: Der beklagte Staat bestimmt über seine Justizbehörde den Richter und das weitere berufliche Schicksal dieses Richters. Daher findet man unter Verwaltungs-Richtern eher sehr selten Volks-Helden…
Witzig-tragisch wird es beim höchsten deutschen Gericht, dem sog. „Bundesverfassungsgericht“. Hier werden die höchsten Richter gar nicht erst über den Umweg der Justizbehörde, sondern direkt von den Parteien im Bundestag in höchst geheimen politischen Verhandlungen ausgekartelt und dann bestimmt. Der Sinn der Bundesverfassungsgerichts soll darin bestehen, die Arbeit der Legislative (Gesetze) und der Exekutive (Regierungs- und Behördenhandlungen) abschließend mit der Vereinbarkeit des Grundgesetzes zu überprüfung. Dies ist grundsätzlich ein gutes und wichtiges Instrument in einer Demokratie. Ad absurdum wird die Sache natürlich geführt, wenn die zu überprüfenden Politiker die Bundesverfassungsrichter selbst bestimmen. Somit ist das Bundesverfassungsgericht lediglich eine politische Placebo-Institution die sich irgendwo zwischen einer „freiwilligen Selbstkontrolle der Parteien“ und einem politischen „Volksgerichtshof“ bewegt. Zumindest die Richter des höchsten Gerichts müssen vom Volk direkt auf Zeit gewählt werden, wenn sich dieser schon „freiheitlich-demokratischer Rechtsstaat“ nennen und von einer Gewaltenteilung sprechen will. Doch die BRD ist definitiv kein freiheitlich-demokratischer Rechtsstaat, das war auch gar nicht die Absicht der allierten Siegermächte…
Alexander Schwaab, DWZ.