Das Onlineshopping boomt in Deutschland. Es wird ein Umsatz in diesem Jahr von über 40 Milliarden Euro prognostiziert. Mittlerweile hat auch der Käufer höhere Erwartungen und auch online kaufen sollte ein Einkaufserlebnis sein.
Ein professioneller Webauftritt und ein Online-Shop sind deshalb unverzichtbare Bausteine für Marketing und Vertrieb im eigenen Unternehmen. Wer sein Unternehmen im Internet präsentiert oder dort Produkte anbietet, muss zahlreiche Rechtsvorschriften beachten. Da die rechtlichen Rahmenbedingungen oft geändert und durch neue Urteile fortgeschrieben werden, ist von den Unternehmen permanente Aufmerksamkeit gefordert.
Die wichtigsten Tipps im Überblick
Widerrufsbelehrung
Der wohl relevanteste Themenkomplex im E-Commerce-Recht betrifft das seit dem 13.06.2014 geltende neue Widerrufsrecht und die Belehrung des Käufers. Neuerdings müssen Händler Verbrauchern auch ein Widerrufsformular zur Verfügung stellen. Da die Formulierungen gesetzlich vorgegeben sind, sollten jegliche „freie“ Abänderungen der Texte weggelassen werden. Insbesondere die Widerrufsbelehrung bietet dabei sehr viele unterschiedliche Optionen, die individuell für den einzelnen Shop ausgewählt werden müssen.
Bestellbutton
Bereits seit dem 01.08.2012 ist die sog. Button-Lösung in Kraft. Die bis zur Gesetzesänderung üblichen Buttons wie „bestellen“ oder „Bestellung abgeben“ reichen danach nicht mehr aus. Sie müssen durch Formulierungen wie „zahlungspflichtig bestellen“, „kostenpflichtig bestellen“, „kaufen“ oder „Jetzt kaufen“ ersetzt werden.
Bestätigungen
Das Gesetz verlangt, jedem Kunden den Zugang der Bestellung unverzüglich elektronisch zu bestätigen. Seit dem 13.06.2014 ist zusätzlich eine Vertragsbestätigung erforderlich, die den gesamten Inhalt der Bestellung einschließlich etwaiger AGB wiedergibt. Diese kann dem Kunden per E-Mail oder auf Papier mit der Warenlieferung zugesendet werden.
Artikelbeschreibung
Online ist der Kunde auf Produktbilder und eine ausführliche Artikelbeschreibung angewiesen. Die Informationspflichten im Fernabsatz erfordern deshalb die Darstellung aller „wesentlichen Eigenschaften“. Welche das sind (etwa Größe, Gewicht, Farbe, Funktion etc.), hängt von den jeweiligen Artikeln ab. Denken Sie auch an mögliche Sondervorschriften z. B. für Textilien, Lebensmittel, Spielzeug und viele Artikelgruppen mehr.
Preise
Sie müssen Ihre Artikel nach der Preisangabenverordnung (PAngV) auszeichnen. Das heißt, in den Angeboten müssen Endpreise als Bruttopreise angegeben werden. Außerdem ist der Hinweis „inklusive Mehrwertsteuer“ oder „inkl. MwSt.“ erforderlich. Zusätzlich müssen Sie zum Endpreis eventuelle Versandkosten angeben, inklusive ihrer Höhe, sowie bei bestimmten Waren und Verpackungsarten den Grundpreis nach zulässigen Mengeneinheiten.
AGBs
Seit dem 13.06.2014 muss der Händler dem Verbraucher eine „Vertragsbestätigung“, die alle gesetzlichen Pflichtinformationen enthält, zur Verfügung stellen. Es bietet sich daher insbesondere im B2C-Bereich an, alle Informationen in AGB zusammenzustellen und dem Verbraucher zu übersenden. Dabei dürfen die AGB keine unzulässigen Klauseln enthalten. Viele Klauseln, die im B2B-Geschäft üblich sind, sind beim Verkauf an Verbraucher unzulässig und können abgemahnt werden.
Datenschutz
Denken Sie daran, eine eigene Seite „Datenschutz“ oder „Datenschutzinformation“ einzurichten, die Besucher und Kunden über alle datenschutzrechtlichen Aspekte Ihres Shops informiert. Das betrifft etwa Social Media Plug-ins, Tracking Tools, Widerspruchsmöglichkeiten etc. Wenn die Kundendaten für Werbung usw. verwendet werden sollen, ist dazu vorher das Einverständnis des Kunden einzuholen.
Urheberrecht
Wer fremde Produktfotos unberechtigt für den eigenen Online-Shop verwendet, ist dem Urheber oder Nutzungsberechtigten gegenüber zu Unterlassung, Auskunft und Schadenersatz verpflichtet. Stellen Sie daher sicher, dass Sie vom Hersteller eine schriftliche Einwilligungserklärung zur Nutzung seiner Produktbilder besitzen. Außerdem ist grundsätzlich die korrekte Nennung des Urhebers im Online-Shop erforderlich, wenn dieser nicht ausnahmsweise darauf verzichtet hat.
Marktplätze
Während in Online-Shops nur das Verhältnis Händler/Kunde zu regeln ist, stellen Plattformen, denen eine Vielzahl von Händlern angeschlossen sind, rechtlich eine besondere Herausforderung dar. Wegen der beteiligten Betreiber/Händler/Kunden müssen frühzeitig Konzepte dazu erstellt werden, wie der Vertragsschluss mit dem Endkunden erfolgen soll, wer der Vertragspartner des Endkunden wird, wer die Zahlungsabwicklung und das Forderungsmanagement übernimmt, welche Marketingmaßnahmen vorgesehen sind und ob diese konform gehen mit den Datenschutzvorschriften.
Verkauf an Geschäftsleute oder Privatverbraucher – macht das einen Unterschied?
Das Verbrauchergesetz ist facettenreich und daher nicht immer einfach zu verstehen. Da fragt sich der ein oder andere vielleicht, ob man dieses nicht umgehen kann, wenn man z.B. NUR an Geschäftskunden und gar nicht an Privatverbraucher verkauft. Wer nun aber denkt, dass er sich so das Leben vereinfachen kann, dem sei Vorsicht geboten. Denn dies ist zwar möglich, muss aber unverkennbar deutlich gemacht werden auf der Seite des Online-Shops. Hier reicht kein kleiner Hinweis versteckt in den AGBs, dem berühmten „Kleingedruckten“, schon auf der Startseite muss deutlich zu erkennen sein, dass hier „nur an Geschäftskunden“ verkauft wird. Was dies genau bedeutet – „an Geschäftskunden“ – muss auf einer Unterseite weiterhin deutlich erklärt werden.
Auch eine Abfrage vor Kauf ist hier empfehlenswert, beispielsweise in Form einer Checkbox, in der man bestätigt, dass man als Geschäftskunde einkauft. Noch sicherer ist die Variante, einen Zugang zum Shop erst nach einer Verifizierung als Geschäftskunde freizugeben und für den normalen Verbraucher den Zugang zu sperren.
Man merkt schnell, dass dies jetzt nicht der Weg ganz ohne Hindernisse ist und letztlich ist auch oft schwer zu überprüfen, ob jemand wirklich als Geschäftskunde oder auch als normaler Verbraucher ein Produkt kauft. So ist man als Händler ohnehin auf der sichereren Seite, wenn man sich an die gesetzlichen Vorgaben des Verbraucherrechtes hält.
(Autor/Quelle: www.lemke-training.de)
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