Die Überlassung des Familienheims an Familienangehörige ist nicht steuerbefreit. Der steuerfreie Erwerb des Familienheims durch Ehepartner oder Kinder ist nur dann möglich, wenn der Erwerber die Immobilie nach dem Erbfall auch selbst nutzt. Steuerberaterin Dipl.-Finw. Bettina M. Rau-Franz, zertifizierte Testamentsvollstreckerin und Partnerin in der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner in Düsseldorf, Essen und Velbert, weist darauf hin, dass es keinesfalls genügt, die geerbte Immobilie einem Familienangehörigen oder Miterben kostenfrei zur Nutzung zu überlassen.
Hierzu hat der Bundesfinanzhof in seinem Urteil vom 05.10.2016 (II 32/15) ausgeführt: Das Erbschaftsteuergesetz ist in diesem Punkt eindeutig. Eine (zusätzliche) Steuerbefreiung für das geerbte Familienheim kommt nur dann in Betracht, wenn der Erbe die Wohnung nach dem Erbfall selbst nutzt oder aber aus zwingenden persönlichen Gründen an der Selbstnutzung gehindert wird.
Weitere Fälle, in denen die Steuerbefreiung ebenfalls nicht zum Tragen kommt:
- Abriss und Neubau: Das Finanzgericht München (Urteil v. 22.10.2014, 4 K 847/13) verweigerte die Steuerbefreiung in dem Fall, in dem ein Erbe die stark sanierungsbedürftige Immobilie abriss, und durch einen Neubau ersetzte. Der Grund: Da die begünstigte Immobilie nicht mehr existierte, sei die geforderte Selbstnutzung nicht mehr möglich.
- Ferienwohnungen, Ferienhäuser und Zweitwohnungen: Ferienwohnungen, Ferienhäuser und Zweitwohnungen können ebenso nicht von der Erbschaftsteuerbefreiung profitieren. Der Bundesfinanzhof Bundesfinanzhof stellt in einem Urteil vom 18.07.2013 (II R 35/11) klar, dass ein Familienhaus den Mittelpunkt des Familienlebens bilden muss. Diese Bedingung ist bei einer Zweit- oder Ferienwohnung nicht erfüllt.
- Der Erblasser muss die Immobilie selbst genutzt haben: „Die Steuerbefreiung gilt nur dann, wenn der Erblasser eine Immobilie selbst genutzt hat. Hat dagegen der Erbe das Objekt vor dem Erbfall bewohnt, fällt Erbschaftsteuer an“, verweist Steuerberaterin Bettina M. Rau-Franz auf eine Entscheidung des Finanzgerichts Köln vom 27.01.2016 (7 K 247/14).
Teil 3 befasst sich mit dem Thema der Vererbung an Kinder. (Autor/Quelle: www.franz-partner.de)
Geerbtes und geschenktes Vermögen 2016 auf 108,8 Milliarden Euro gestiegen
Die von den Finanzverwaltungen veranlagten Vermögensübertragungen aufgrund von Erbschaften und Schenkungen sind im Jahr 2016 auf 108,8 Milliarden Euro gestiegen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, erreichten sie nach einem Rückgang von 6,2 % im Jahr 2015 wieder den Höchststand des Jahres 2014. Die steuerpflichtigen Erwerbe insgesamt erhöhten sich im Jahr 2016 gegenüber dem Vorjahr um 7,7% auf 37,7 Milliarden Euro. Gegenüber dem Jahr 2014 betrug der Anstieg sogar 11,7 %. Die Erbschaft- und Schenkungsteuer wurde im Jahr 2016 auf 6,8 Milliarden Euro (+ 24,6% gegenüber 2015) festgesetzt und stieg damit das vierte Jahr in Folge. (Autor/Quelle: Statistische Bundesamt)
Erbschaftssteuer enteignet Bürger und Unternehmen
Die Erbschaftssteuer ist eine grundgesetzwidrige Enteignung privaten, bereits mehrfach versteuerten Eigentums. Die von SPD, Grüne und Linke geforderte Vermögenssteuer ist nicht notwendig, da bereits die heutige Erbschaftssteuer Familien- und Wirtschaftsvermögen um bis zu 40% auf einen Schlag enteignet. Dies ist ein klarer Verstoß gegen das vom Grundgesetz garantierte Recht auf Eigentum und den Schutz der Familie, da es den Willen eines Verstorbenen aushebelt und der Staat sich widerrechtlich zum Miterben selbst erklärt.
Jedoch sind Klagen gegen den Staat vor einem Verwaltungsgericht bzw. dem sog. „Bundesverfassungsgericht“ zwecklos, da die dort tätigen Richter in Ermangelung einer politisch unabhängigen Justiz alle von politischen Behörden bzw. Politikern ausgewählt und befördert werden. Das höchste BRD-Gericht, das sog. „Bundesverfassungsgericht“ ähnelt in seinem Zweck eher dem Volksgerichtshof der Nationalsozialisten, zumal sich auch hier die Politiker in geheimen Sitzungen ihre höchsten Richter selbst auskarteln – eben dieselben Richter die dann „kritisch“ die Arbeit der Politiker (Gesetze) beurteilen sollen. Hier zeigt sich deutlich das Problem der für eine echte Demokratie fehlenden Gewaltenteilung in der BRD.
„Wessen Brot ich ess´, dessen Lied ich sing“ lautet ein altes deutsches Sprichwort. Somit kann man die Verwaltungsrichter und die Verfassungsrichter bestenfalls als „freiwillige Selbstkontrolle der Politik“ bezeichnen. Unabhängig von den politischen Interessen können diese Richter gar nicht sein, selbst wenn sie davon träumen. Wenn der Bürger (oder ein Unternehmen, Verband) gegen den Staat (Behörde, Gerichtsurteile) klagt, dann wird dem Kläger ein Richter präsentiert, der vom Staat ausgewählt (und künftig auch befördert) wird; zu wessen Gunsten wird der Prozess dann wohl ausgehen, insbesondere dann, wenn es um sehr viel geht?
Die BRD ist eben kein „freiheitlich-demokratischer Rechtsstaat“, sowie ihre Vorläufer Deutsches Reich und DDR es auch nie waren. Die Justiz ist seit den Monarchien bis heute fest in der Hand der Regenten. Von einem freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat kann nur dann die Rede sein, wenn ausnahmslos jeder Richter vom Volk auf Zeit direkt gewählt wird. Über Einstellung und Wiederwahl von Richtern muss der Bürger entscheiden, niemals aber die (Justiz-)Behörde als Arm der Politik. Auch ist eine Ernennung auf Lebenszeit mehr eine Freifahrkarte zur Narrenfreiheit als zur Kontrolle durch das Volk. Beamtentum, von Monarchen erfunden um den eigenen Status gegenüber dem Volk abzusichern, und Demokratie, das Prinzip der ständigen Kontrolle und des Wechsels, stehen zueinander wie Feuer und Wasser.
In solchen Staatssystemen ist der Aufbau von Vermögen und Werten letztendlich sinnlos, da alle Macht bei der Politik liegt und eben doch nicht beim Volk. Politiker aber kennen nur ein Ziel: Gut und lustig leben auf Kosten der arbeitenden Bevölkerung sowie deren systematische Enteignung. Wobei Diktatoren gegenüber den Partei-Systemen zumindest ehrlicher sind: Sie geben öffentlich zu, dass ihr Volk nichts zu sagen hat – da weiß der Bürger gleich woran er ist. Diese Ehrlichkeit vermisst man bei den meisten westlichen „Demokratien“ und ihren regierenden „demokratischen“ Parteien. (Autor/Quelle: DWZ)