ElektroG: Rücknahme-Verweigerern droht Bußgeld

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Händler, die die Rücknahme von Elektrokleingeräten verweigern, obwohl diese unter die Rücknahmepflicht fallen, müssen ab dem 1. Juni mit Bußgeldern von bis zu 100.000 Euro rechnen. Das sieht eine Änderung des ElektroG vor, welches der Bundestag im Dezember letzten Jahres beschloss. Die Rücknahmepflicht bestand bereits seit der Novellierung des ElektroG im Oktober 2015 – eine Verletzung der Vorschriften wurde jedoch bislang nicht geahndet. Eine weitere Neuerung ist, dass die Rücknahmepflicht auf fünf Altgeräte je Geräteart pro Rückgeber beschränkt wird.

Viele Vorschriften für Händler
Neben der verpflichtenden Rücknahme von Elektrokleingeräten haben Vertreiber noch weitere Vorschriften zu erfüllen. Sie müssen sich bei der stiftung elektro-altgeräte register (stiftung ear) anmelden und jährlich eine Jahresmitteilung über die verwerteten Elektroaltgeräte abgeben. Jeder Vertreiber muss außerdem die privaten Haushalte über die notwendige getrennte Erfassung von Elektroaltgeräten, das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne und die Rückgabemöglichkeiten für Elektroaltgeräte informieren.

Auch der Online-Handel in der Pflicht
Die Rücknahmepflicht gilt nicht nur für den stationären Handel. Auch Online-Händler stehen ab einer Lagerfläche von mehr als 400 Quadratmetern in der Pflicht. All die Händler, die Rücksendemöglichkeiten über Paketdienstleister anbieten, stehen vor einer zusätzlichen Herausforderung: Die großen Logistikdienstleister transportieren keine Altlampen der Sammelgruppe 4 (LED- oder Energiesparlampen). Bei diesen Produkten besteht beim Paketversand eine zu hohe Gefahr des Lampenbruchs und damit eines möglichen Austritts von Schadstoffen. Die Alternative ist die Mitgliedschaft in einem Rücknahmesystem für Altlampen. So können Händler ihren Kunden die Rückgabe von Altlampen über das flächendeckende Sammelstellennetzwerk des Systems ermöglichen sowie viele der Vorschriften durch die Services des Rücknahmesystems erfüllen lassen. Als flächendeckend gilt ein Netzwerk laut Gesetzgeber von rund 3.000 Sammelstellen, vergleichbar mit der Anzahl und Flächendeckung der kommunalen Sammelstellen. Das größte Rücknahmesystem für Altlampen Deutschlands, Lightcycle, bietet Verbrauchern rund 4.500 Abgabemöglichkeiten für Kleinmengen sowie gewerblichen Nutzern über 350 Sammelstellen für Großmengen ab 50 Stück.

Über Lightcycle
Lightcycle ist ein nicht gewinnorientiertes Gemeinschaftsunternehmen führender Lichthersteller und organisiert bundesweit die Rücknahme ausgedienter Leuchtstoffröhren, LED- und Energiesparlampen sowie Leuchten und bietet Services zur Erfüllung des Elektroaltgerätegesetzes (ElektroG) an. Lightcycle ist als beauftragter Dritter berechtigt, ausgediente Lampen und Leuchten zurückzunehmen. Kleine Mengen an Altlampen gehören in Sammelboxen im Handel oder auf den Wertstoffhof. Größere Mengen ab 50 Stück können an den Lightcycle Großmengensammelstellen abgegeben werden. Lightcycle führt die gesammelten Lampen und Leuchten einem fachgerechten und gesetzeskonformen Recycling zu, wodurch die Wiederverwertung wertvoller Rohstoffe sichergestellt wird. Mehr Informationen finden Sie unter www.lightcycle.de, die nächstgelegene Großmengen- und Kleinmengen-Sammelstelle unter www.sammelstellensuche.de.

 

(Autor/Quelle: www.lightcycle.de)

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